vollmachten & Patientenverfügungen
Eine Vollmacht ist Vertrauenssache
Vollmachten & Patientenverfügungen
Eine Vollmacht ist Vertrauenssache
Mit einer Vollmacht treffen Sie für sich und Ihre Angehörigen Vorsorge, sollten Sie Ihre Angelegenheiten oder die Angelegenheiten Ihres Unternehmens einmal nicht selbst regeln können.
Durch eine wirksame Bevollmächtigung stellen Sie sicher, dass -sofern Sie nicht selbst handeln können- alle notwendigen Erklärungen und Handlung in Ihrem Namen von einer Person Ihres Vertrauens, ggf. auch mehreren Personen, vorgenommen werden. Umgekehrt wird durch eine wirksame Vollmacht die Einsetzung eines Betreuers durch das Gericht vermieden.
Eine Vollmacht können Sie umfassend für alle Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, als Vorsorgevollmacht, erteilen. Daneben können Vollmachten auch für einzelne konkrete Angelegenheiten, z.B. die Abwicklung eines Nachlasses, ein Immobiliengeschäft oder auch für Ihr Unternehmen erteilt werden.
Eine notarielle Vollmacht ist für alle Angelegenheiten, insbesondere auch für Verfügungen über Grundbesitz, wirksam und lässt keinen Zweifel an der Urheberschaft der Vollmacht oder Ihrer Geschäftsfähigkeit als Vollmachtgeber zu. Damit bietet Ihnen eine notarielle Vollmacht umfassende Sicherheit.
Für alle mit einer Vollmacht bzw. Vorsorgevollmacht und auch einer ergänzenden Patientenverfügung zusammenhängenden Fragen steht Ihnen mein Notariat gern zur Seite.
Gerne beraten wir Sie ganz individuell.