Notarkosten
Einheitlich & Unabhängig
Beratung inklusive!
Die für notarielle Tätigkeiten entstehenden Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei jeder Notarin und jedem Notar gleich.
Alle Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben. Gebührenvereinbarungen oder Gebührenermäßigungen jeder Art sind unzulässig.
Alle Notare unterliegen regelmäßigen Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts, welche sich insbesondere auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung beziehen.
Das Gebührensystem des GNotKG basiert auf dem Wert der notariellen Angelegenheit, dem sogenannten Geschäftswert. Die notariellen Gebühren sind daher unabhängig von der Schwierigkeit und dem zeitlichen Aufwand.
Die Gebühren für eine notarielle Beurkundungen umfassen sämtliche Beratungen, Gespräche in diesem Zusammenhang sowie natürlich auch die Vorbereitung Ihrer notariellen Urkunde durch uns.
Weiterführende Informationen zu den notariellen Kosten und konkrete Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.